Allgemeine Geschäfts und Lieferbedingungen der Firma Pittelkau

 UID-Nr.: ATU 450 16 209

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1.      Geltung

1.1.  Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Pittelkau gelten für sämtliche Lieferungen und Dienstleistungen, welche  die Firma Pittelkau gegenüber einem Vertragspartner erbringt.

2.      Vertragsabschluß

2.1.  Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn die Firma Pittelkau nach Erhalt der Bestellung eine schriftliche Auftragsbestätigung  oder eine Lieferung an die vom Vertragspartner zuletzt bekannt gegebene Anschrift abgesandt oder mit der tatsächlichen Leistungserbringung begonnen hat.

2.2.  Die in Katalogen, Prospekten etc. enthaltenen Angaben sind nur maßgeblich, wenn in der Auftragsbestätigung auf sie Bezug genommen wird.

2.3.  Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftlichkeit.

3.      Preise und Zahlung

3.1.  Sofern nicht anders vereinbart, gelten die im Anbot oder Bestellformular angeführten Preise. Die Preise basieren auf den Kosten zum Zeitpunkt des erstmaligen Preisangebotes. Sollten sich die Kosten bis zum Zeitpunkt der Lieferung erhöhen, so ist die Firma Pittelkau berechtigt, die Preise anzupassen. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich verrechnet.

3.2.  Zahlungen sind mit Rechnungserhalt und ohne Abzug fällig.

3.3.  Die Preise gelten ab Lager Wiersdorfberg, ausschließlich Verpackung und Verladung. Wenn im Zusammenhang mit der Lieferung Abgaben erhoben werden, trägt diese der Vertragspartner.

3.4.  Der Versand von Keramikware (Kacheln, Töpferware usw.) erfolgt ab Lager Wiersdorfberg auf Kosten und Gefahr des Empfängers. Auf Wunsch wird eine Transportversicherung zu Lasten des Vertragspartners abgeschlossen.

3.5.  Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine ist wesentliche Bedingung für die Durchführung von Leistungen durch die Firma Pittelkau. Bei Zahlungsverzug ist die Firma Pittelkau berechtigt, sämtliche daraus entstehenden Kosten sowie bankübliche Verzugszinsen zusätzlich zu verrechnen.

3.6.  Jedenfalls ausgeschlossen ist eine Gegenverrechnung mit offenen Forderungen gegenüber der Firma Pittelkau und die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, aber von der Firma Pittelkau nicht anerkannter Mängel.

4.      Lieferung

4.1.  Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Firma Pittelkau

4.2.  Die Lieferfrist beginnt mit dem spätesten der nachstehenden Zeitpunkte:

4.2.1.     Datum der Auftragsbestätigung;

4.2.2.     Datum der Erfüllung aller dem Vertragspartner obliegenden technischen, kaufmännischen und sonstigen Voraussetzungen;

4.2.3.     Datum, an dem die Firma Pittelkau eine vor Lieferung der Ware zu leistende Anzahlung oder Sicherheit erhält

4.3.  Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem Ermessen der Firma Pittelkau durch Nachbesserung behoben. Wandlung oder Preisminderung wird ausgeschlossen. Die Gewährleistungspflicht erlischt, sobald Reparaturen oder Änderungen ohne ausdrückliche Zustimmung seitens der Firma Pittelkau von Dritten vorgenommen wurden.

4.4.  Der Gewährleistungsanspruch setzt voraus, dass der Vertragspartner die aufgetretenen Mängel unverzüglich schriftlich detailliert angezeigt hat.

5.      Rücktritt

5.1.  Die Firma Pittelkau ist berechtigt, vom Vertrag (auch hinsichtlich eines noch offenen Teiles der Lieferung oder Leistung) zurückzutreten,

5.1.1.     wenn die Ausführung der Lieferung bzw. der Beginn oder die Weiterführung der Leistung aus Gründen, die der Vertragspartner zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird;

5.1.2.     wenn Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Vertragspartners entstanden sind, und dieser auf Begehren von der Firma Pittelkau weder Vorauszahlung leistet, noch vor Lieferung eine taugliche Sicherheit erbringt.

5.2.  Tritt der Vertragspartner aus Gründen, die nicht von der Firma Pittelkau zu verantworten sind, oder tritt die Firma Pittelkau gemäß 5.1 vom Vertrag zurück, so gilt ein Schadenersatz in Höhe des für die Firma Pittelkau entstandenen Aufwandes, zumindest aber von 20 % des Nettoauftragswerts als vereinbart. Das richterliche Mäßigungsrecht wird ausgeschlossen.

6.      Haftung

6.1.  Die Firma Pittelkau haftet für Schäden außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, entgangenem Gewinn, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Vertragspartner sind ausgeschlossen.

6.1.  Die Kosten für darüber hinausgehende Reparaturen werden mit den üblichen Stundensätzen der Firma Pittelkau verrechnet.

7.      Zusätzliche Bestimmungen

7.1.  Die Nutzung von Entwürfen, Detailunterlagen und Bildmaterial der fertigen Objekte durch Dritte, sowie die Weitergabe dieser an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung der Firma Pittelkau unzulässig und klagbar.

7.2.  Die Firma Pittelkau behält sich das Recht vor, von Ihr gefertigte Objekte bildmäßig zu  verwenden.

7.3.  Soweit nicht anders vereinbart und vorbehaltlich zwingender Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes gelten die zwischen Vollkaufleuten anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen. Gerichtsstand ist Mureck.

7.4.  Alle dieses Vertragsverhältnis betreffenden Erklärungen sind nur schriftlich gültig.

7.5.  Die Firma Pittelkau ist auf eigenes Risiko ermächtigt, andere Unternehmen mit der Erbringung von  Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis zu beauftragen.

 

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