1.1.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen
der Firma Pittelkau gelten für sämtliche Lieferungen und Dienstleistungen, welche
die Firma Pittelkau gegenüber einem Vertragspartner erbringt.
2.1.
Der Vertrag gilt als geschlossen,
wenn die Firma Pittelkau nach Erhalt der Bestellung eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Lieferung an die vom Vertragspartner
zuletzt bekannt gegebene Anschrift abgesandt oder mit der tatsächlichen Leistungserbringung
begonnen hat.
2.2.
Die in Katalogen, Prospekten etc.
enthaltenen Angaben sind nur maßgeblich, wenn in der Auftragsbestätigung auf
sie Bezug genommen wird.
2.3.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages
bedürfen der Schriftlichkeit.
3.1.
Sofern nicht anders vereinbart, gelten
die im Anbot oder Bestellformular angeführten Preise. Die Preise basieren auf
den Kosten zum Zeitpunkt des erstmaligen Preisangebotes. Sollten sich die Kosten
bis zum Zeitpunkt der Lieferung erhöhen, so ist die Firma Pittelkau berechtigt,
die Preise anzupassen. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich verrechnet.
3.2.
Zahlungen sind mit Rechnungserhalt
und ohne Abzug fällig.
3.3.
Die Preise gelten ab Lager Wiersdorfberg,
ausschließlich Verpackung und Verladung. Wenn im Zusammenhang mit der Lieferung
Abgaben erhoben werden, trägt diese der Vertragspartner.
3.4.
Der Versand von Keramikware (Kacheln,
Töpferware usw.) erfolgt ab Lager Wiersdorfberg auf Kosten und Gefahr des Empfängers.
Auf Wunsch wird eine Transportversicherung zu Lasten des Vertragspartners abgeschlossen.
3.5.
Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine
ist wesentliche Bedingung für die Durchführung von Leistungen durch die Firma
Pittelkau. Bei Zahlungsverzug ist die Firma Pittelkau berechtigt, sämtliche
daraus entstehenden Kosten sowie bankübliche Verzugszinsen zusätzlich zu verrechnen.
3.6.
Jedenfalls ausgeschlossen ist
eine Gegenverrechnung mit offenen Forderungen gegenüber der Firma Pittelkau
und die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, aber von der Firma
Pittelkau nicht anerkannter Mängel.
4.1.
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen
Bezahlung im Eigentum der Firma Pittelkau
4.2.
Die Lieferfrist beginnt
mit dem spätesten der nachstehenden Zeitpunkte:
4.2.1.
Datum der Auftragsbestätigung;
4.2.2.
Datum der Erfüllung
aller dem Vertragspartner obliegenden technischen, kaufmännischen und sonstigen
Voraussetzungen;
4.2.3.
Datum, an dem die
Firma Pittelkau eine vor Lieferung der Ware zu leistende Anzahlung oder Sicherheit
erhält
4.3.
Gewährleistungspflichtige
Mängel werden nach dem Ermessen der Firma Pittelkau durch Nachbesserung behoben.
Wandlung oder Preisminderung wird ausgeschlossen. Die Gewährleistungspflicht
erlischt, sobald Reparaturen oder Änderungen ohne ausdrückliche Zustimmung seitens
der Firma Pittelkau von Dritten vorgenommen wurden.
4.4.
Der Gewährleistungsanspruch
setzt voraus, dass der Vertragspartner die aufgetretenen Mängel unverzüglich
schriftlich detailliert angezeigt hat.
5.1.
Die Firma Pittelkau
ist berechtigt, vom Vertrag (auch hinsichtlich eines noch offenen Teiles der
Lieferung oder Leistung) zurückzutreten,
5.1.1.
wenn die Ausführung
der Lieferung bzw. der Beginn oder die Weiterführung der Leistung aus Gründen,
die der Vertragspartner zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer
angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird;
5.1.2.
wenn Bedenken hinsichtlich
der Zahlungsfähigkeit des Vertragspartners entstanden sind, und dieser auf Begehren
von der Firma Pittelkau weder Vorauszahlung leistet, noch vor Lieferung eine
taugliche Sicherheit erbringt.
5.2.
Tritt der Vertragspartner
aus Gründen, die nicht von der Firma Pittelkau zu verantworten sind, oder tritt
die Firma Pittelkau gemäß 5.1 vom Vertrag zurück, so gilt ein Schadenersatz
in Höhe des für die Firma Pittelkau entstandenen Aufwandes, zumindest aber von
20 % des Nettoauftragswerts als vereinbart. Das richterliche Mäßigungsrecht
wird ausgeschlossen.
6.1.
Die Firma Pittelkau
haftet für Schäden außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes
nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden,
nicht erzielten Ersparnissen, entgangenem Gewinn, Zinsverlusten und von Schäden
aus Ansprüchen Dritter gegen den Vertragspartner sind ausgeschlossen.
6.1.
Die Kosten für darüber
hinausgehende Reparaturen werden mit den üblichen Stundensätzen der Firma Pittelkau
verrechnet.
7.1.
Die Nutzung von Entwürfen,
Detailunterlagen und Bildmaterial der fertigen Objekte durch Dritte, sowie die
Weitergabe dieser an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung der Firma Pittelkau
unzulässig und klagbar.
7.2.
Die Firma Pittelkau
behält sich das Recht vor, von Ihr gefertigte Objekte bildmäßig zu
verwenden.
7.3.
Soweit nicht anders
vereinbart und vorbehaltlich zwingender Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes
gelten die zwischen Vollkaufleuten anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen.
Gerichtsstand ist Mureck.
7.4.
Alle dieses Vertragsverhältnis
betreffenden Erklärungen sind nur schriftlich gültig.
7.5.
Die Firma Pittelkau
ist auf eigenes Risiko ermächtigt, andere Unternehmen mit der Erbringung von
Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis zu beauftragen.
© 1998-2006 by Jens Pittelkau